Allgemeine Geschäfts­bedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen – Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge und sonstige vertragliche Leistungen von EMMERICH MASCHINENTECHNIK Handels- und Service GmbH & Co. KG.

II. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung ist acht Tage nach Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs.
2. Gegen Forderungen des Verkäufers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht auf bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Forderungen ist ausgeschlossen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine gegen uns gerichteten Ansprüche und Rechte ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.

III. Gefahrübergang

1. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen.
2. Das Transportrisiko geht auf den Kunden über, sobald der Kaufgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Das Transportrisiko geht auch dann über, wenn der Verkäufer oder ein von diesem beauftragter Dritter oder eigenes Personal des Verkäufers auf Kosten des Kunden den Kaufgegenstand zum Transport übernimmt.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über.

IV. Gewährleistung/ Haftungsausschluss

1. Der Verkäufer leistet für den Liefergegenstand Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vor, so ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
2. Für Verbraucher gilt: Die Ansprüche und Rechte des Kunden bei Mängeln an einem gebrauchten, beweglichen Liefergegenstand verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer IV. Nr. 4 in einem Jahr ab Gefahrübergang.
3. Für Unternehmer gilt: Der Verkauf gebrauchter, beweglicher Liefergegenstände erfolgt vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer IV Nr. 4 unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
4. Die vorstehenden Regelungen über den Ausschluss der Mängelansprüche des Kunden und die Verjährungsfristen gelten nicht bei Schadensersatzansprüchen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns, einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes oder bei sonstiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

V. Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherung, Übereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

VI. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Coesfeld/Westfalen.